Freie Schule Tecklenburger Land
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Seitentransparenz Mehr ansehen Facebook liefert Informationen, mit denen du die Intention von Seiten besser verstehst. Hier erfährst du mehr zu den Personen, die die Seiten verwalten und Beiträge darin posten. Seite erstellt – 1. Februar 2015
Freie Schule Tecklenburger Land Adresse: Wilhelmstraße 243, 49479 Ibbenbüren Tel. : 05451 / 542 915 - 0 Fax: 05451 / 542 915 - 1 E-Mail: Web: Hintergrundinfo: Wir sind eine 2010 genehmigte Ersatzschule im Tecklenburger Land, zwischen Münster und Osnabrück gelegen. Derzeit haben wir 23 Schüler * innen in unserer Primarstufe (Klassen 1-4) und 63 Schüler * innen in unserer Sekundarstufe (Klassen 5-10). (Stand 01/2019) Ein multiprofessionelles Team begleitet die Kinder und Jugendlichen auf ihren individuellen Lern- und Lebenswegen. Anmeldungen sind jederzeit möglich Pädagogische Schwerpunkte, Besonderheiten: Unser pädagogisches Konzept fußt maßgeblich auf den Erkenntnissen von Maria Montessori, Rebecca und Mauricio Wild, sowie Célestine Freinet.
Der Unterricht an der Freien Schule Tecklenburger Land in Ibbenbüren kann weitergehen. Symbolfoto: dpa Marijan Murat Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen Probemonat! Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab, um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in der App "noz News" stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung. Probemonat für 0 € Monatlich kündbar Sie sind bereits Digitalabonnent? Sind Sie bereits Abonnent der gedruckten Zeitung?
"Wir erwarten von der Bezirksregierung, dass auch hinter uns positiv gestanden wird", sagt Stubbe. Aber: "Da sind wir sehr enttäuscht. " Stubbe ist dennoch optimistisch, dass sich die Zusammenarbeit wieder bessert. Zwar geht er davon aus, dass die Bezirksregierung der Schule die Genehmigung entziehen wird, rechnet aber gleichzeitig damit, dass eine Klage für die Schule positiv ausgehen wird. Wenn jetzt ein negativer Bescheid kommt, werde die Schule postwendend eine einstweilige Verfügung erwirken, die den Weiterbetrieb bis zum Entscheid des Gerichts sicherstellen soll. Im Grundsatz gehe es bei der Mängelliste der Schulaufsicht um die fachliche und formale Gleichstellung. Die Mängelauflistung enthalte "teils sachliche Fehler, also Falschaussagen", teils sei sie "einseitig formuliert", und es gebe "ein paar Dinge, wo man sich auseinandersetzen muss", so Stubbe. Dazu gehört wohl auch der Vorwurf, es werde Schulgeld erhoben. "Die Ersatzschule muss grundsätzlich von allen Eltern und Schülern ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage in Anspruch genommen werden können", lautet ein Erlass des Schulministeriums zum Schulgesetz NRW.